07 Mai 2010, Freitag

Putschisten können verurteilt werden

Gestern erfolgte im zweiten Wahlgang die Aufhebung des provisorischen 15. Artikels der türkischen Verfassung, der bisher die Putschisten vom 12. September 1980 vor Verurteilung geschützt hatte.

Gestern erfolgte im zweiten Wahlgang die Aufhebung des provisorischen 15. Artikels der türkischen Verfassung, der bisher die Putschisten vom 12. September 1980 vor Verurteilung geschützt hatte. Die Plenarsitzung des türkischen Parlaments nahm die Änderung mit 337 Stimmen an. Somit können nun Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrats, der Regierungen und des Staatsrats dieser Epoche unter Anklage gestellt werden.

409 Abgeordnete hatten an der geheimen Abstimmung teilgenommen, 72 votierten ablehnend.

Ankara - Arbeits Welt